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Briefwahl zur Bundestagswahl am 23.02.2025

13. 01. 2025

Hinweise zur Briefwahl für die Bundestagswahl am 23.02.2025

 

Die Unterlagen zur Briefwahl können zusätzlich über den untenstehenden Link in der Zeit vom 27.01.2025 bis zum 18.02.2025 beantragt werden.

 

Durch die vorgezogene Bundestagswahl gibt es aufgrund der verkürzten Fristen zu beachtende Besonderheiten:

 

Die Stimmzettel werden uns aufgrund von gesetzlichen Fristen erst Anfang Februar erreichen, vermutlich in der Zeit vom 03. bis 10. Februar 2025.

Aus diesem Grund, können die angeforderten Briefwahlunterlagen erst nach Erhalt der Stimmzettel an die Wahlberechtigten versandt werden - Anfang Februar 2025 !

 

Dies bedeutet ebenfalls, dass auch eine Vorortwahl in der Amtsverwaltung erst ab diesem Zeitpunkt möglich ist. 

 

Insgesamt verkürzt sich der Zeitraum für die Briefwahl deutlich, auf ca. 2 bis 3 Wochen. Wer per Brief wählen möchte, sollte ab dem 27.01.2025 unverzüglich seine Briefwahlunterlagen beantragen und nicht zu lange warten.

 

Die Wahlberechtigten sind eigenständig dafür verantwortlich, dass der Wahlbrief rechtzeitig bei der Wahlbehörde eingeht. Die Wahlbriefe können auch persönlich bis spätestens Sonntag, den 23.02.2025, 18:00 Uhr in den Briefkasten der Amtsverwaltung Amt Auenland Südholstein eingelegt werden. Der Briefkasten wird letztmalig um 18:00 Uhr geleert, danach können eingelegte Briefwahlunterlagen nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Weitere Informationen finden Sie bezüglich der Bundestagswahl unter den Bekanntmachungen.