Landschaftspläne
Der Landschaftsplan
„Ein Landschaftsplan enthält die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes auf der Grundlage des Landschaftsrahmenplanes und unter Beachtung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung.“
Der Landschaftsplan beinhaltet naturschutzfachliche Zielsetzungen, die insbesondere für die Ausweisung künftiger Wohn-, Gewerbe- und Erholungsgebiete von Belang sind und ist daher eine wichtige Grundlage für die künftige kommunale Entwicklung. Der Landschaftsplan für sich ist eine nach außen für den Bürger unverbindliche Planung. Wesentliche Inhalte und Ziele werden jedoch in die weitere Bauleitplanung übernommen. In den Bebauungsplänen entfalten diese dann als sog. Festsetzungen auch eine Bindung für den Bürger.
Hier können Sie die jeweiligen Landschaftspläne der Gemeinden einsehen:
Gemeinde Alveslohe
Plan Entwicklung nördlicher Teil; Plan Entwicklung südlicher Teil; Erläuterungsbericht
Gemeinde Hartenholm
Maßnahmen- und Entwicklungsplan; Erläuterungsbericht
Gemeinde Hasenmoor
Maßnahmenplan Teil 1; Maßnahmenplan Teil 2; Zielkonzept Teil 1; Zielkonzept Teil 2, Erläuterungsbericht
Gemeinde Lentföhrden
Plan Leitbild; Plan Entwicklung; Erläuterungsbericht
Gemeinde Nützen
1. Fortschreibung Plan Süden; 1. Fortschreibung Plan Norden, Erläuterungsbericht
Gemeinde Schmalfeld
Plan Zielkonzeption; Erläuterungsbericht
