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Landschaftspläne

Der Landschaftsplan

 

„Ein Landschaftsplan enthält die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Natur­schutzes auf der Grundlage des Landschaftsrahmenpla­nes und unter Beachtung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung.“ 

 

Der Landschaftsplan beinhaltet naturschutzfachliche Ziel­setzungen, die insbesondere für die Ausweisung künfti­ger Wohn-, Gewerbe- und Erholungsgebiete von Belang sind und ist daher eine wichtige Grundlage für die künf­tige kommunale Entwicklung. Der Landschaftsplan für sich ist eine nach außen für den Bürger unverbindliche Planung. Wesentliche Inhalte und Ziele werden jedoch in die weitere Bauleitplanung über­nommen. In den Bebauungsplänen entfalten diese dann als sog. Festsetzungen auch eine Bindung für den Bür­ger. 

 

Hier können Sie die jeweiligen Landschafts­pläne der Gemeinden einsehen:

 

Gemeinde Alveslohe

 

Plan Entwicklung nördlicher Teil; Plan Entwicklung südlicher Teil; Erläuterungsbericht

 

Gemeinde Hartenholm

 

Maßnahmen- und Entwicklungsplan; Erläuterungsbericht

 

Gemeinde Hasenmoor

 

Maßnahmenplan Teil 1; Maßnahmenplan Teil 2; Zielkonzept Teil 1; Zielkonzept Teil 2, Erläuterungsbericht

 

Gemeinde Lentföhrden

 

Plan Leitbild; Plan Entwicklung; Erläuterungsbericht

 

Gemeinde Nützen

 

1. Fortschreibung Plan Süden; 1. Fortschreibung Plan Norden, Erläuterungsbericht

 

Gemeinde Schmalfeld

 

Plan Zielkonzeption; Erläuterungsbericht