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Gleichstellungsbeauftragte

Das Gesetz Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes:

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

 

.. und die Gleichstellungsbeauftragte

Zur Verwirklichung haben Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein Gleichstellungsbeauftragte bestellt. In Schleswig-Holstein ist die Gleichstellungsbeauftragte in Gemeinden und Amtsverwaltungen mit unter 15 000 Einwohnerinnen und Einwohner ehrenamtlich tätig.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte des Amtes Auenland Südholstein ...

  • bringt frauenspezifische Belange in die Arbeit der Gemeindevertretungen und der Amtsverwaltung ein
  • ist bei allen personellen Angelegenheiten der Amtsverwaltung Auenland Südholstein beteiligt und wirkt insbesondere auf die Einhaltung der Gleichstellung hin
  • prüft Vorlagen der Verwaltung auf ihre Auswirkungen auf Frauen
  • wirkt an Initiativen zur Verbesserung der Situation von Frauen in Gemeinden
  • arbeitet mit örtlichen Vereinen und Gruppen, Betrieben und Behörden zusammen, um frauenspezifische Belange wahrzunehmen
  • unterstützt und fördert soziale und kulturelle sowie arbeitsmarktorientierte Projekte und Veranstaltungen für Frauen und Mädchen

 

Sie ist ...

  • in der Amtsverwaltung Auenland Südholstein dem Amtsdirektor zugeordnet
  • in der Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig
  • in allen Angelegenheiten, die Belange von Frauen als Einwohnerinnen der Gemeinde oder als Mitarbeiterin der Gemeindeverwaltung betreffen, rechtzeitig zu beteiligen, damit ihre Anregungen, Vorschläge und sonstige Stellungnahmen berücksichtigt werden können.

 

Sie können sich an die Gleichstellungsbeauftragte wenden ...

  • wenn Sie Anregungen haben, wie Situationen von Frauen in Ihrer Gemeinde verbessert werden können
  • wenn Sie auf Benachteiligungen von Frauen - zum Beispiel im Arbeitsleben - hinweisen möchten
  • wenn Sie ein Frauenprojekt initiieren wollen und Hilfe und Unterstützung benötigen
  • wenn Sie Kontakte zu Frauengruppen, Organisationen, Institutionen und Einrichtungen in der Region suchen
  • * wenn Sie Informationsmaterialien zu frauenrelevanten Themen wünschen wie chancengleiche Personalpolitik, Förderung von Existenzgründungen, beruflichen Wiedereinstieg (www.frau-und-beruf-sh.de) soziale Absicherung, Altersvorsorge u.a.
  • wenn Sie Informationen zu frauenspezifischen Beratungsangeboten in der Region wünschen
  • wenn Sie Informationen zu Kinderbetreuungsmöglichkeiten in der Region benötigen
  • wenn Sie eine persönliche Beratung brauchen
  • wenn Sie sich in einer Notsituation befinden
  • wenn Sie von psychischer und physischer Gewalt betroffen sind und Hilfe brauchen

 

Die ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte führt öffentliche Sprechstunden im:

Büro der Gleichstellungsbeauftragten

Amt Auenland Südholstein

Kirchenweg 11

24568 Nützen

04191/5009-51

 

Sprechzeiten:

donnerstags; 14:00 bis 16:00 Uhr. Weitere Termine können individuell vereinbart werden unter 04191/5009-0