Kommunale Wärmeplanung
Mit der Kommunalen Wärmeplanung haben sich die Gemeinden Alveslohe, Hartenholm, Hasenmoor, Lentföhrden, Nützen und Schmalfeld im sogenannten Konvoiverfahren unter Federführung durch das Amt gemeinsam auf den Weg gemacht.
Mit der Erstellung des Planes wurde das Büro Green Planet Energy aus Hamburg beauftragt.
Die gesetzlich vorgegebene Frist zur Vorlage des Planes läuft mit dem 30.06.2028 aus. Aktuell ist vorgesehen, das Verfahren bis Herbst 2027 abzuschließen.
Die kommunale Wärmeplanung für das Amt Auenland verfolgt das Ziel, einen strategischen, rechtssicheren und praxisorientierten Wärmeplan zu erstellen. Grundlage hierfür sind die Anforderungen des bundesrechtlichen Wärmeplanungsgesetzes (WPG) sowie die ergänzenden landesrechtlichen Vorgaben des Gesetzes zur Energiewende und zum Klimaschutz in Schleswig-Holstein (EWKG). Darüber hinaus orientiert sich die Wärmeplanung an dem Leitfaden „Die kommunale Wärmeplanung“ der Energie- und Klimaschutzinitiative Schleswig-Holstein.
Am Ende soll eine Umsetzungsstrategie für eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2040 stehen. Gebäudeeigentümer sollen künftig am Wärmeplan ablesen können, welche Heizungstechnik im jeweiligen Straßenzug die beste Wahl ist – gerade wenn Gas- und Ölheizungen durch steigende Preise und sinkende Verfügbarkeit langfristig unwirtschaftlich werden.
Die Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung sind dabei jedoch rechtsunverbindlich und begründen weder einen Anspruch gegenüber den Gemeinden noch begründen sie eine Pflicht der Einwohnerinnen und Einwohner zur Umsetzung einer konkreten Versorgung.
Ergebnisse der Eignungsprüfung: Vollständige kommunale Wärmeplanung für alle Gebiete
Erste Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung des Amtes Auenland Südholstein mit den Mitgliedsgemeinden Lentföhrden, Nützen, Schmalfeld, Hasenmoor, Hartenholm und Alveslohe für die Green Planet Energy eG als Dienstleister beauftragt wurde, liegen vor. In der sogenannten Eignungsprüfung wurde untersucht, ob es Teilgebiete gibt, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für die Versorgung durch ein Wärmenetz oder durch ein Wasserstoffnetz eignen. Für solche Gebiete kann eine verkürzte Wärmeplanung ohne vollständige Bestands- und Potenzialanalyse durchgeführt werden.
In Bezug auf mögliche Wärmenetze kommt die Eignungsprüfung zu dem Ergebnis, dass kein Gebiet von der Bestands- und Potenzialanalyse ausgeschlossen werden soll. Dies liegt insbesondere daran, dass Wärmenetze auch in Gebieten mit geringer Bebauungsdichte unter bestimmten Rahmenbedingungen, die eine weitere Analyse benötigen, eine wirtschaftliche Alternative zu dezentralen Versorgungsoptionen sein können. Ohne eine fundierte Datengrundlage aus der Bestandsanalyse kann daher keine verlässliche Entscheidung getroffen werden, ob Gebiete von der vollständigen Wärmeplanung ausgeschlossen werden sollten. Zudem wird davon ausgegangen, dass in allen Ortsteilen Wärmepotenziale, wie zum Beispiel Umgebungswärme, vorhanden sind. Diese Potenziale werden erst in der Potenzialanalyse genauer untersucht.
Wasserstoffnetze hingegen können bereits jetzt als sehr unwahrscheinlich eingestuft werden: Aufgrund der aktuellen Marktentwicklung und des stockenden Markthochlaufs muss von einer mangelnden Wirtschaftlichkeit und einer unklaren Verfügbarkeit von Wasserstoff für die private Wärmeversorgung ausgegangen werden. Im Rahmen der Bestandsanalyse wird bei den Gasverteilnetzbetreibern angefragt, ob es dort konkrete Pläne für die Umstellung des Gasverteilnetzes auf Wasserstoff oder andere synthetische Gase gibt. Wenn es diese Pläne nicht gibt, werden keine Gebiete für Wasserstoffnetze ausgewiesen.
Der nächste Schritt im Ablauf der kommunalen Wärmeplanung ist die detaillierte Bestands- und Potenzialanalyse, deren Ergebnisse voraussichtlich im Januar 2027 veröffentlicht werden können.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte gerne an die Amtsverwaltung..
