Amt Auenland Südholstein
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Aktuelle Meldungen
Briefwahl zur Bundestagswahl am 23.02.2025
(13. 01. 2025)Hinweise zur Briefwahl für die Bundestagswahl am 23.02.2025
Die Unterlagen zur Briefwahl können zusätzlich über den untenstehenden Link in der Zeit vom 27.01.2025 bis zum 18.02.2025 beantragt werden.
Durch die vorgezogene Bundestagswahl gibt es aufgrund der verkürzten Fristen zu beachtende Besonderheiten:
Die Stimmzettel werden uns aufgrund von gesetzlichen Fristen erst Anfang Februar erreichen, vermutlich in der Zeit vom 03. bis 10. Februar 2025.
Aus diesem Grund, können die angeforderten Briefwahlunterlagen erst nach Erhalt der Stimmzettel an die Wahlberechtigten versandt werden - Anfang Februar 2025 !
Dies bedeutet ebenfalls, dass auch eine Vorortwahl in der Amtsverwaltung erst ab diesem Zeitpunkt möglich ist.
Insgesamt verkürzt sich der Zeitraum für die Briefwahl deutlich, auf ca. 2 bis 3 Wochen. Wer per Brief wählen möchte, sollte ab dem 27.01.2025 unverzüglich seine Briefwahlunterlagen beantragen und nicht zu lange warten.
Die Wahlberechtigten sind eigenständig dafür verantwortlich, dass der Wahlbrief rechtzeitig bei der Wahlbehörde eingeht. Die Wahlbriefe können auch persönlich bis spätestens Sonntag, den 23.02.2025, 18:00 Uhr in den Briefkasten der Amtsverwaltung Amt Auenland Südholstein eingelegt werden. Der Briefkasten wird letztmalig um 18:00 Uhr geleert, danach können eingelegte Briefwahlunterlagen nicht mehr berücksichtigt werden.
Weitere Informationen finden Sie bezüglich der Bundestagswahl unter den Bekanntmachungen.
[Beantragung von Briefwahlunterlagen]
Bundestagswahl 2025 - Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
(13. 01. 2025)Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei finden Sie im Bezug auf die Bundestagswahl am 23.02.2025 die Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen.
Die Einsicht ist vom 03.02.2025 bis zum 07.02.2025 und die Erteilung von Wahlscheinen bis zum 21.02.2025 möglich.
Den Link für die Beantragung des Wahlscheines für die Briefwahl zur Bundestagswahl am 23.02.2025 finden Sie anbei. Die Beantragung kann ab dem 27.01.2025 erfolgen.
Aufgrund der aktuellen Situation empfehlen wir den Besuch im Wahllokal. Briefwahlunterlagen können frühstens ab dem 03.02.2025 verschickt werden, vorausgesetzt wir erhalten bis zu dem Datum die Stimmzettel. Anderweitig werden die Briefwahlunterlagen später versendet.
[Beantragung von Briefwahlunterlagen]
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis (nur bei Zuzug oder Umzug innerhalb unserer Gemeinden) zur Bundestagswahl 2025
(06. 01. 2025)Ich ziehe demnächst um. In welches Wählerverzeichnis werde ich eingetragen?
Umzug in eine andere Gemeinde und Ummeldung erfolgen …
… bis zum bis zum 42. Tag vor der Wahl (bis 12. Januar 2025)
Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes eingetragen und wählen am neuen Wohnort. Das gilt auch, wenn Sie zuvor im Ausland gewohnt haben und nach Deutschland ziehen.
… in der Zeit vom 41. bis zum 21. Tag vor der Wahl (vom 13. Januar bis 2. Februar 2025)
Sie müssen die Aufnahme in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes beantragen (der unten angefügte PDF Antrag muss bitte an das Amt Auenland Südholstein gesendet werden) . Wird kein Antrag gestellt, verbleiben Sie im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und üben am bisherigen Wohnort das Wahlrecht aus, entweder vor Ort oder durch Briefwahl.
Ziehen Sie aus dem Ausland nach Deutschland, müssen Sie bei der Gemeinde des Zuzugsorts einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Rückkehrende stellen.
… nach dem 21. Tag vor der Wahl (ab 3. Februar 2025)
Sie verbleiben im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und üben dort das Wahlrecht aus, entweder vor Ort oder durch Briefwahl.
Ziehen Sie aus dem Ausland nach Deutschland, müssen Sie bereits bis zum 21. Tag vor der Wahl (= 2. Februar 2025) – also schon vor Ihrem Umzug nach Deutschland – bei der Gemeindebehörde der letzten gemeldeten Hauptwohnung in Deutschland einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche stellen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin
Stellenausschreibungen
(09. 12. 2024)Folgende Stellen sind derzeit in den Gemeinden, dem Amt bzw. Zweckverbänden zu besetzen:
Verwaltungsmitarbeiter/in (m/w/d) im Steueramt der Amtsverwaltung
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Stellenportal.
Wohnraumsuche für Geflüchtete
(03. 12. 2024)Das Amt Auenland Südholstein sucht nach wie vor dringend Wohnraum für Geflüchtete und Asylsuchende. Sofern Sie über adäquarten Wohnraum verfügen, melden Sie sich bitte bei Frau Amend, Tel. 041915009-58, .
Terminbuchungstool
(02. 01. 2024)Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
ab sofort können Sie für viele verschiedene Leistungen der Amtsverwaltung Termine buchen. Dafür wurde ein Terminbuchungstool eingerichtet. Über den u.a. link kommen Sie ganz bequem zu der Anwendung.
Selbstverständlich ist ein Besuch der Verwaltung auch weiterhin ohne Termin möglich. Sie müssen sich dann jedoch auf entsprechende Wartezeiten einrichten.
Sollten Sie Fragen haben, melden Sie sich bitte unter der Telefonnummer 04191/5009-0.
Kostenfreie Webseitenerstellung für alle aus Auenland Südholstein
(17. 05. 2022)Werden Sie Projektpartner und unterstützen Sie Azubis!
Das in Kooperation mit dem Förderverein für regionale Entwicklung e.V. ins Leben gerufene Förderprogramm „Auenland Südholstein vernetzt“ stellt allen öffentlichen und sozialen Einrichtungen, Vereinen, Feuerwehren und Unternehmen des Amtes in den kommenden Monaten exklusiv zehn Förderplätze für eine kostenfreie Erstellung einer Webseite zur Verfügung.
Die kostenfreie Webseitenerstellung findet im Rahmen der Azubi-Projekte statt, einer Initiative des Fördervereins für regionale Entwicklung, die es Auszubildenden und Studierenden ermöglicht ihr theoretisches Wissen an realen Webseitenprojekten praktisch anzuwenden. So entstand auch bereits die Webseite des Amtes Auenland Südholstein. Aufgrund der erfolgreichen bisherigen Zusammenarbeit wurde nun das Förderprogramm „Auenland Südholstein vernetzt“ ins Leben gerufen.
Das neue Förderprogramm ermöglicht die Neuerstellung einer Internetseite oder die Überarbeitung eines bereits bestehenden Internetauftrittes. Ortsansässigen Einrichtungen wird über dieses Kooperationsprojekt die Möglichkeit geboten, sich eine moderne Onlinepräsenz nach eigenen Vorstellungen und Wünschen erstellen zu lassen, die z.B. auch den Anforderungen an die Barrierefreiheit und den geltenden Datenschutzrichtlinien gerecht wird. Vom Design bis zur Programmierung, inklusive eines Projektteams, mit welchem die Projektpartner gemeinsam ihre neue Webseite planen, ist das gesamte Projekt kostenfrei.
Lediglich die Speicherplatzkosten sind selbst zu tragen. Mit einem benutzerfreundlichen Redaktionssystem können die Webseiten nach Fertigstellung von den Projektpartnern selbst bearbeitet und auf dem neusten Stand gehalten werden – ganz ohne Programmiererkenntnisse.
Weitere Informationen finden Sie auf dieser Webseite unter „Auenland Südholstein vernetzt“ oder unter www.azubi-projekte.de. Interessierte können sich telefonisch unter 0331 550 474 71 oder unter info@azubi-projekte.de beim Förderverein für regionale Entwicklung melden.
[Download]
Spendenaufruf zugunst ukrainischer Kriegsflüchtlinge
(06. 04. 2022)Der Amtsausschuss des Amtes Südhosltein hat in der Sitzung am 08.03.2022 beschlossen, einen Spendenaufruf zugunsten ukrainischer Kriegsflüchtlinge zu starten. Entsprechende Einnahmen sollen für im Amtsbereich lebende Personen verwandt werden. Sofern Sie spenden möchten, verwenden Sie bitte folgende Bankverbindungen:
Amt Auenland Südholstein
Sparkasse Südholstein: DE53 23051030 0000 226602
VR Bank in Holstein: DE02 2219 1405 0063 9408 60