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Bundestagswahl 2025 - Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

13. 01. 2025

Sehr geehrte Damen und Herren, 

 

anbei finden Sie im Bezug auf die Bundestagswahl am 23.02.2025 die Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen.

 

Die Einsicht ist vom 03.02.2025 bis zum 07.02.2025 und die Erteilung von Wahlscheinen bis zum 21.02.2025 möglich.

 

Den Link für die Beantragung des Wahlscheines für die Briefwahl zur Bundestagswahl am 23.02.2025 finden Sie anbei. Die Beantragung kann ab dem 27.01.2025 erfolgen.

 

Aufgrund der aktuellen Situation empfehlen wir den Besuch im Wahllokal. Briefwahlunterlagen können frühstens ab dem 03.02.2025 verschickt werden, vorausgesetzt wir erhalten bis zu dem Datum die Stimmzettel. Anderweitig werden die Briefwahlunterlagen später versendet.