Anmeldung Osterfeuer
Amt Auenland Südholstein, den 23.03.2026
Osterfeuer in Form eines Brauchtumsfeuers sind zulässig, jedoch ist eine Anmeldung bei der Ordnungsbehörde sinnvoll. Sofern Sie ein Osterfeuer durchführen wollen, melden Sie dieses bitte bis zum 01.04.2026 an die Amtsverwaltung.
Später eingehende Meldungen können nicht mehr an die Feuerwehr und die Einsatzleitstelle weitergemeldet werden.
Bild zur Meldung: Anmeldung Osterfeuer
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