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Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis (nur bei Zuzug oder Umzug innerhalb unserer Gemeinden) zur Bundestagswahl 2025

06. 01. 2025

Ich ziehe demnächst um. In welches Wählerverzeichnis werde ich eingetragen?

 

Umzug in eine andere Gemeinde und Ummeldung erfolgen …

… bis zum bis zum 42. Tag vor der Wahl (bis 12. Januar 2025)

Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes eingetragen und wählen am neuen Wohnort. Das gilt auch, wenn Sie zuvor im Ausland gewohnt haben und nach Deutschland ziehen.

 

in der Zeit vom 41. bis zum 21. Tag vor der Wahl (vom 13. Januar bis 2. Februar 2025)

Sie müssen die Aufnahme in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes beantragen (der unten angefügte PDF Antrag muss bitte an das Amt Auenland Südholstein gesendet werden) . Wird kein Antrag gestellt, verbleiben Sie im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und üben am bisherigen Wohnort das Wahlrecht aus, entweder vor Ort oder durch Briefwahl.

Ziehen Sie aus dem Ausland nach Deutschland, müssen Sie bei der Gemeinde des Zuzugsorts einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Rückkehrende stellen.

 

… nach dem 21. Tag vor der Wahl (ab 3. Februar 2025)

Sie verbleiben im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und üben dort das Wahlrecht aus, entweder vor Ort oder durch Briefwahl.

Ziehen Sie aus dem Ausland nach Deutschland, müssen Sie bereits bis zum 21. Tag vor der Wahl (= 2. Februar 2025) – also schon vor Ihrem Umzug nach Deutschland – bei der Gemeindebehörde der letzten gemeldeten Hauptwohnung in Deutschland einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche stellen. 

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin