Kommunale Wärmeplanung

Mit der Kommunalen Wärmeplanung haben sich die Gemeinden Alveslohe, Hartenholm, Hasenmoor, Lentföhrden, Nützen und Schmalfeld im sogenannten Konvoiverfahren unter Federführung durch das Amt gemeinsam auf den Weg gemacht. 

 

Mit der Erstellung des Planes wurde das Büro Green Planet Energy aus Hamburg beauftragt. 

 

Die gesetzlich vorgegebene Frist zur Vorlage des Planes läuft mit dem 30.06.2028 aus. Aktuell ist vorgesehen, das Verfahren bis Herbst 2027 abzuschließen.

Die kommunale Wärmeplanung für das Amt Auenland verfolgt das Ziel, einen strategischen, rechtssicheren und praxisorientierten Wärmeplan zu erstellen. Grundlage hierfür sind die Anforderungen des bundesrechtlichen Wärmeplanungsgesetzes (WPG) sowie die ergänzenden landesrechtlichen Vorgaben des Gesetzes zur Energiewende und zum Klimaschutz in Schleswig-Holstein (EWKG). Darüber hinaus orientiert sich die Wärmeplanung an dem Leitfaden „Die kommunale Wärmeplanung“ der Energie- und Klimaschutzinitiative Schleswig-Holstein. 

 

 

Am Ende soll eine Umsetzungsstrategie für eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2040 stehen. Gebäudeeigentümer sollen künftig am Wärmeplan ablesen können, welche Heizungstechnik im jeweiligen Straßenzug die beste Wahl ist – gerade wenn Gas- und Ölheizungen durch steigende Preise und sinkende Verfügbarkeit langfristig unwirtschaftlich werden.

 

Die Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung sind dabei jedoch rechtsunverbindlich und begründen weder einen Anspruch gegenüber den Gemeinden noch begründen sie eine Pflicht der Einwohnerinnen und Einwohner zur Umsetzung einer konkreten Versorgung.

 

Ergebnisse der Eignungsprüfung: Vollständige kommunale Wärmeplanung für alle Gebiete

 

Erste Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung des Amtes Auenland Südholstein mit den Mitgliedsgemeinden Lentföhrden, Nützen, Schmalfeld, Hasenmoor, Hartenholm und Alveslohe für die Green Planet Energy eG als Dienstleister beauftragt wurde, liegen vor. In der sogenannten Eignungsprüfung wurde untersucht, ob es Teilgebiete gibt, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für die Versorgung durch ein Wärmenetz oder durch ein Wasserstoffnetz eignen. Für solche Gebiete kann eine verkürzte Wärmeplanung ohne vollständige Bestands- und Potenzialanalyse durchgeführt werden.

 

In Bezug auf mögliche Wärmenetze kommt die Eignungsprüfung zu dem Ergebnis, dass kein Gebiet von der Bestands- und Potenzialanalyse ausgeschlossen werden soll. Dies liegt insbesondere daran, dass Wärmenetze auch in Gebieten mit geringer Bebauungsdichte unter bestimmten Rahmenbedingungen, die eine weitere Analyse benötigen, eine wirtschaftliche Alternative zu dezentralen Versorgungsoptionen sein können. Ohne eine fundierte Datengrundlage aus der Bestandsanalyse kann daher keine verlässliche Entscheidung getroffen werden, ob Gebiete von der vollständigen Wärmeplanung ausgeschlossen werden sollten. Zudem wird davon ausgegangen, dass in allen Ortsteilen Wärmepotenziale, wie zum Beispiel Umgebungswärme, vorhanden sind. Diese Potenziale werden erst in der Potenzialanalyse genauer untersucht.

 

Wasserstoffnetze hingegen können bereits jetzt als sehr unwahrscheinlich eingestuft werden: Aufgrund der aktuellen Marktentwicklung und des stockenden Markthochlaufs muss von einer mangelnden Wirtschaftlichkeit und einer unklaren Verfügbarkeit von Wasserstoff für die private Wärmeversorgung ausgegangen werden. Im Rahmen der Bestandsanalyse wird bei den Gasverteilnetzbetreibern angefragt, ob es dort konkrete Pläne für die Umstellung des Gasverteilnetzes auf Wasserstoff oder andere synthetische Gase gibt. Wenn es diese Pläne nicht gibt, werden keine Gebiete für Wasserstoffnetze ausgewiesen.

Der nächste Schritt im Ablauf der kommunalen Wärmeplanung ist die detaillierte Bestands- und Potenzialanalyse, deren Ergebnisse voraussichtlich im Januar 2027 veröffentlicht werden können.

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte gerne an die Amtsverwaltung.. 

 

Frequently Asked Questions (FAQ)

 

Was ist ein kommunaler Wärmeplan? 

Der kommunale Wärmeplan ist ein strategischer Plan, der darauf abzielt, den Wärmesektor der Mitgliedsgemeinden des Amtes Auenland-Südholstein bis 2040 klimaneutral, effizient und kostengünstig zu gestalten. 

Der Plan untersucht die aktuelle Wärmeversorgungssituation, prognostiziert den Wärmebedarf für die Zukunft und bewertet Potenziale für erneuerbare Energien sowie Energieeffizienz. Der Wärmeplan zeigt, welche Gebiete sich für den Ausbau von Wärmenetzen eignen und welche Gemeindegebiete voraussichtlich auch in Zukunft individuelle Heizlösungen benötigen. 

Das Ergebnis des KWP ist ein Zielszenario mit konkreten Maßnahmenvorschlägen, die auf die lokalen Gegebenheiten zugeschnitten sind. 

Antworten auf individueller Gebäudeebene liefert die Kommunale Wärmeplanung hingegen nicht. Stattdessen stellt sie eine strategische Bewertung dar, welche Lösung für ein jeweiliges Gebiet voraussichtlich am besten dazu geeignet ist, um bis 2040 eine klimaneutrale, effiziente und wirtschaftliche Wärmeversorgung zu erreichen.

 

Wie ist der Zusammenhang zwischen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und kommunaler Wärmeplanung (KWP)? 

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und die Kommunale Wärmeplanung tragen gemeinsam dazu bei, die Wärmeversorgung klimafreundlicher zu gestalten. Dabei übernehmen sie unterschiedliche Aufgaben.

Das GModG legt Anforderungen für Heizungsanlagen in einzelnen Gebäuden fest. Die Kommunale Wärmeplanung betrachtet dagegen die Wärmeversorgung des gesamten Amtsgebiets und zeigt auf, welche Versorgungsoptionen in den einzelnen Gebieten langfristig besonders geeignet sein können.

Die Ergebnisse der Wärmeplanung können Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümern als Orientierung für zukünftige Investitionsentscheidungen dienen. Dabei gilt: Die Kommunale Wärmeplanung führt nicht automatisch zu einer Verpflichtung, eine bestehende Heizung auszutauschen. Sie trifft zudem keine verbindlichen Aussagen für einzelne Gebäude.

Das Amt Auenland-Südholstein erstellt den Wärmeplan auf Grundlage des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) und der landesrechtlichen Regelungen des Landes Schleswig-Holstein (EWKG-SH). Ziel ist es, eine Strategie für eine langfristig klimaneutrale Wärmeversorgung zu entwickeln.

 

Was ist ein digitaler Zwilling?

Ein digitaler Zwilling ist ein virtuelles Abbild eines realen Energiesystems, beispielsweise des Amtsgebiets. Darin sind wichtige Daten wie Wärmebedarf, Alter und eingesetzte Energieträger in den Gemeindegebieten hinterlegt und können auf einer Karte dargestellt werden. In der kommunalen Wärmeplanung dient der digitale Zwilling als zentrales Werkzeug zur Untersuchung des Ist-Zustandes, der Potenziale und zur Simulation und Darstellung des Zielszenarios.

 

Was sind Wärmenetz-Eignungsgebiete und wie wurden sie erstellt?

Im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) werden, wenn sinnvoll, Wärmenetz-Eignungsgebiete anhand von Kennzahlen und durch den Austausch zwischen verschiedenen Akteuren identifiziert. Diese Gebiete erscheinen aufgrund der Bestandsanalyse grundsätzlich als geeignet für den Bau von Wärmenetzen – wenn die Rahmenbedingungen passen. Dabei werden verschieden Faktoren wie zum Beispiel die Dichte der Wärmeverbraucher, mögliche Ankerkunden (Gebäude mit einem hohen Verbrauch), das Alter der Gebäude sowie Restriktionen wie zum Beispiel Naturschutz berücksichtigt. 

Diese Gebiete sind potenziell geeignet. Es sind jedoch noch zusätzliche Prüfungen und Planungen notwendig, um genau festzustellen, ob die Gebiete tatsächlich für Wärmenetze geeignet sind.

 

Wo bestehen gute Chancen auf ein Wärmenetz?

Als Faustregel gilt: Je dichter die Bebauung ist, desto besser sind die Chancen für ein Wärmenetz. In Gebieten mit vielen Mehrfamilienhäusern oder anderen größeren Wärmeverbrauchern ist der Wärmebedarf pro Fläche meist hoch – das macht Wärmenetze dort oft wirtschaftlich. In Wohngebieten mit vielen Ein- oder Zweifamilienhäusern sind Wärmenetze meist weniger rentabel

Potenzielle Eignungsgebiete im Amt Auenland-Südholstein werden im Lauf der Wärmeplanung analysiert. Wichtig ist: Die Ausweisung eines Eignungsgebiets bedeutet noch nicht, dass dort tatsächlich ein Wärmenetz gebaut wird. Sie zeigt vielmehr auf, in welchen Bereichen eine vertiefende Prüfung besonders sinnvoll ist. Für eine spätere Umsetzung sind weitere Untersuchungen, Planungen und Investitionsentscheidungen erforderlich.

 

Was ist, wenn mein Gebäude außerhalb eines Eignungsgebiets für Wärmenetze liegt?

In diesen Gebieten sind dezentrale Lösungen zur Wärmeversorgung in der Regel für Sie wirtschaftlicher. Welche dezentrale Lösung für Ihr Zuhause am besten geeignet ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Lassen Sie sich dazu beraten, zum Beispiel von zertifizierten Energieberater:innen, die individuelle Sanierungspläne erarbeiten.

Grundsätzlich gilt: Wenn ein Anschluss an ein Wärmenetz auch perspektivisch nicht möglich ist, sind Wärmepumpen in den meisten Fällen gut geeignet. Mit einem Online-Wärmepumpen-Check können Sie eine erste Orientierung erhalten, ob der Einsatz einer Wärmepumpe in Ihrem Gebäude prinzipiell möglich ist.

 

Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung für Bürger:innen?

Der KWP dient in erster Linie als strategische Planungsbasis und zeigt mögliche Handlungsfelder für die Gemeinden. Dabei sind die im KWP ausgewiesenen Teilgebiete für Wärmenetze und Einzelversorgungslösungen sowie die spezifischen Maßnahmen nicht als eine finale Antwort auf alle Fragen zu verstehen. Vielmehr dienen sie als Ausgangspunkt für weiterführende Überlegungen sowie wirtschaftliche und technische Detailanalysen. Sie sollten daher an den relevanten kommunalen Schnittstellen berücksichtigt werden. 

Insbesondere bei der Entwicklung von Wärmenetzen werden Anwohner:innen frühzeitig informiert und eingebunden. Dies geschieht aber auch in Gebieten, die perspektivisch nicht für Wärmenetze geeignet sind. So kann sichergestellt werden, dass die individuellen Entscheidungen zur Umstellung der Wärmeversorgung eines Gebäudes im Einklang mit der kommunalen Planung getroffen werden. 

Tipps für Mieter:innen: 

Informieren Sie sich über etwaige geplante Maßnahmen und sprechen Sie mit Ihrem/Ihrer Vermieter:in über mögliche Änderungen. 

 

Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung für Vermieter:innen? 

Berücksichtigen Sie die Empfehlungen des KWP bei Sanierungen oder Neubauten und analysieren Sie die Rentabilität der möglichen Handlungsoptionen auf Gebäudeebene, wie Sanierungen, der Anschluss an ein Wärmenetz, die Installation einer Wärmepumpe, oder Biomasseheizung im Hinblick auf die langfristige Wertsteigerung der Immobilie und mögliche Mietanpassungen. 

 

Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung für Gebäude-Eigentümer:innen?

Prüfen Sie, sobald die Wärmeplanung vorliegt, ob Ihr Gebäude in einem Eignungsgebiet für Wärmenetze liegt. Falls dies zutrifft, ist es ratsam, die detaillierten Ausbaupläne abzuwarten. Diese werden bei Fertigstellung der Öffentlichkeit präsentiert. Sollte Ihre Immobilie außerhalb eines der in diesem Wärmeplan aufgeführten Wärmenetz-Eignungsgebiete liegen, ist ein Anschluss an ein Wärmenetz unwahrscheinlich. 

Es gibt jedoch zahlreiche alternative Maßnahmen, die Sie zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Reduzierung Ihrer CO2-Emissionen ergreifen können. Mit Erneuerbaren Energien betriebene Heiztechnologien können dabei helfen, den Wärme- und Strombedarf Ihrer Immobilie nachhaltiger zu decken. Dazu gehören beispielsweise die Installation einer Wärmepumpe, die mit Wärme aus dem Erdreich oder der Umgebungsluft betrieben wird, oder der Wechsel auf eine Biomasseheizung. Bei Biomasseheizungen sollten die langfristige Verfügbarkeit nachhaltiger Brennstoffe sowie mögliche Preisentwicklungen berücksichtigt werden. Es bleibt somit ratsam, ergänzend die Installation von Solaranlagen zur Deckung des Strom- und/oder Wärmebedarfs in Betracht zu ziehen. 

Prüfen Sie außerdem, welche energetischen Sanierungen zu einer besseren Energieeffizienz Ihres Gebäudes beitragen können. Dabei kann die Erstellung eines sogenannten “Individuellen Sanierungsfahrplans” sinnvoll sein, der auf einer ganzheitlichen, detaillierten Analyse der Immobilie basiert und Maßnahmen wie die Dämmung von Dach und Fassade, den Austausch der Fenster oder den hydraulischen Abgleich des Heizungssystems beinhalten kann. Moderne Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sind eine weitere Option, die Energieeffizienz und den Wohnkomfort zu steigern.

Darüber hinaus gibt es verschiedene Förderprogramme, die Sie in Anspruch nehmen können. Diese reichen von Förderungen zum Heizungstausch oder Sanierung durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bis hin zu Vor-Ort-Energieberatungen durch die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW). Das Förderprojekt Energieberatung des Landes Schleswig-Holstein (Förderprojekt Energieberatung 2026 | Haus & Grund Schleswig-Holstein e.V.) ist für das Jahr 2026 bereits ausgeschöpft, es gibt allerdings die Möglichkeit sich unverbindlich auf die Warteliste für das Jahr 2027 setzen zu lassen. Individuelle Sanierungsfahrpläne, die auch vorhandene Förderprogramme berücksichtigen, erstellen Ihnen zertifizierte Energieberater:innen.