Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz

Amt Auenland Südholstein, den 13. 02. 2017
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Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume hat die Durchführungsbestimmungen für den Knickschutz novelliert. Über folgenden link sind die Informationen abrufbar.

 

http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/N/naturschutz/Downloads/DB_Knickschutz.pdf

 

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